Transferagentur &Transfergesellschaft
TransferagenturWir unterstützen Ihre Mitarbeiter/innen während der laufenden Kündigungsfrist. Das Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt, möglichst bevor das bisherige Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.Die Leistungen der Transferagentur sind zeitlich befristet, grundsätzlich entspricht die Dauer der Transferleistungen der Länge der Kündigungsfrist (§ 216 a SGB III). Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit mit bis zu € 2.500,- je Einzelfall bezuschusst. In der Transferagentur bestehen unsere Leistungen für Ihre Mitarbeiter/innen aus:
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TransfergesellschaftEin Sozialplan der die Abfindungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes in den Vordergrund stellt und damit lediglich den Zustand der Arbeitslosigkeit finanziell abfedert, ist aus unserer Sicht heute nicht mehr das Mittel der Wahl. Wir empfehlen deshalb den Abschluss beschäftigungsfördernder Transfersozialpläne.Der Transfersozialplan eröffnet Ihren Mitarbeitern/innen mit der Unterstützung unserer Transfergesellschaft den Weg zurück in eine neue auf Dauer angelegte Beschäftigung. Verlieren Ihre Mitarbeiter/innen betriebsbedingt ihren Arbeitsplatz, bieten wir Ihnen einen auf max. 12 Monate befristeten Vertrag in unserer Transfergesellschaft. Wir nutzen staatliche Fördermöglichkeiten in Form von Transfer-Kurzarbeitergeld, welches bis zu 67% des bisherigen Nettolohnes abdeckt (§ 216 b SGB III). Ihre Mitarbeiter/innen durchlaufen dabei ein vielfältiges System individuell zugeschnittener Beratungs- und Betreuungsleistungen, mit dem Ziel der Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt. Die wesentlichen Voraussetzungen zum Wechsel in die Transfergesellschaft sind:
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Kosten einer TransfergesellschaftDie Transfergesellschaft finanziert sich zum einen über das Transferkurzarbeitergeld und Zusatzleistungen Ihres Unternehmens.Die Löhne und Gehälter der Transfermitarbeiter und unsere Kosten als Träger der Transfergesellschaft, bestehend aus Aufwand für Qualifizierungsmaßnahmen, Verwaltung, Coaching-Maßnahmen und aktives Bewerbermanagement finanzieren Sie vor, als der Mitarbeiter abgebende Betrieb. Die Bundesagentur erstattet auf Antrag einen Teil über Fördergelder zurück. Als Faustformel gilt: 1 Bruttomonatsgehalt genügt in der Regel um bis zu zwei Monate Betreuung in der Transfergesellschaft zu finanzieren. Die reinen Verwaltungskosten umfassen die administrative Verwaltung der Mitarbeiter sowie die Kosten für die Berechnung des Transfer-KUG und die eigentliche Lohnabrechnung, sie liegen in der Regel unter € 100,- je Mitarbeiter monatlich. Selbstverständlich kalkulieren wir für Ihr Unternehmen sämtliche Transferkosten. Mit dieser Grundlage erhält die Unternehmensleitung eine verlässliche Budget-Grundlage bereits im Vorfeld der Entscheidungsfindung. |