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Gender Studies: männlich, weiblich oder divers?

Gesetzesänderung mit Auswirkung auf Stellenanzeigen

Gender Studies: männlich, weiblich oder divers?

Im Dezember 2018 hat die Legislative das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und das Gesetz „zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ ist in Kraft getreten. Auf Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben intersexuelle Menschen ohne eindeutig weibliches oder männliches Geschlechtsmerkmal ab sofort das Recht, die Geschlechtsangabe „divers“ in den Geburtenregister eintragen zu lassen.

 

Bundesagentur für Arbeit verweist auf Stellenanzeigen

Im Zuge der Gesetzesnovellierung erwartet die Bundesagentur für Arbeit, dass sich Stellenanzeigen auf das dritte Geschlecht beziehen werden. In der Praxis sollen Stellenangebote also nicht mehr ausschließlich an männliche und weibliche Bewerber mit dem Zusatz „(m/w)“ richten, sondern um das dritte Geschlecht „divers“ ergänzt werden. In der formalen Nutzung besteht bislang keine Einigkeit, sodass Arbeitgeber bis zur Bekanntgabe einer offiziellen Schreibweise, „divers“ ausschreiben oder abkürzen können, z.B. „d“ oder „div.“.


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