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Kurzarbeitergeld: gefälschte E-Mails an Arbeitgeber in Umlauf

Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor versuchtem Datendiebstahl

Kurzarbeitergeld: gefälschte E-Mails an Arbeitgeber in Umlauf

Arbeitgeber werden aktuell per E-Mail zur Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgefordert und sollen in diesem Zuge sensible Daten ihres Unternehmens und ihrer Arbeitnehmer übermitteln. Die augenscheinliche Absenderadresse der E-Mail lautet: »kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de« Doch Vorsicht ist geboten: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt ausdrücklich davor, dass es sich dabei um gefälschte E-Mails mit manipulierter Absenderadresse handelt.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall beantragt werden. Die Bundesagentur fordert Arbeitgeber in keiner Weise dazu auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen und rät dringend dazu, die gefälschte E-Mail zu löschen.

Die Bundesagentur für Arbeit berät betroffene Unternehmen sehr gerne telefonisch. Für alle Fragen rund um die Personaldienstleistung wenden Sie sich natürlich wie gewohnt vertrauensvoll an uns.


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