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Branchen-News auf einen Blick

COVID-19: Telefonische Krankmeldung bis Jahresende

Erneute Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses

COVID-19: Telefonische Krankmeldung bis Jahresende

Die COVID-19-Infektionszahlen bestimmen wie von Experten befürchtet ab Herbst wieder das gemeinschaftliche Leben und haben den zweiten Lockdown eingeläutet, bislang in abgeschwächter Form. Damit sich die Lage entspannt statt verschärft, sollen neben den bekannten Maßnahmen auch die Wartezimmer der Ärzte so leer wie möglich bleiben. Deshalb sind erneut Krankschreibungen per Telefon möglich.

 

Telefonische Krankmeldung bis Jahresende

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich einmal mehr auf eine Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon bis zum 31.12.2020 geeinigt. Arbeitnehmer können sich demnach bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen, sofern der behandelnde Arzt dies im ausführlichen Gespräch für notwendig erachtet. Die Krankmeldung kann bei Bedarf einmalig um weitere sieben Kalendertage per Telefon verlängert werden. Selbstverständlich gilt die Sonderregelung auch für Zeitarbeitnehmer bzw. Leiharbeiter.

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