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Homeoffice-Pflicht seit 1. Juli 2021 beendet

Hygienemaßnahmen sollen weiterhin erhalten bleiben

Homeoffice-Pflicht seit 1. Juli 2021 beendet

Mit dem ersten Juli endete die Pflicht für Unternehmen, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, wo immer dies möglich war. Allerdings empfiehlt die Politik weiterhin die Arbeit von Zuhause, um die Kontakte in Unternehmen auf das notwendige Mindestmaß einzuschränken. Die Empfehlung gilt bis zum voraussichtlichen Ende der pandemischen Lage am 10. September 2021.

 

Übrige Hygieneregeln bleiben unverändert bestehen

Abgesehen vom Ende der Homeoffice-Pflicht bleiben nahezu alle anderen Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung unberührt. Das heißt, Arbeitgeber bleiben weiterhin verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche Corona-Schnelltests oder Selbsttests für Präsenzmitarbeiter anzubieten – ausgenommen davon sind vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte. Darüber hinaus sind betriebliche Hygienepläne gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und branchenbezogener Praxishilfen der Unfallversicherungsträger weiterhin umzusetzen sowie bei Bedarf mindestens medizinische Mund-Nasenschutzmasken bereitzustellen.

Um das Wohl unserer Arbeitnehmer sowie unserer Kunden sicherzustellen, gelten bei PDZ grundsätzlich hohe Gesundheitsstandards – auch außerhalb pandemischer Zeiten. Für Fragen stehen wir Arbeitgebern wie Arbeitnehmern sehr gerne zur Verfügung.


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