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Gesetzgeber verlängert Kurzarbeitergeld bis Juni 2022

Zeitarbeit und Minijobs werden ebenfalls berücksichtigt

Gesetzgeber verlängert Kurzarbeitergeld bis Juni 2022

Die Gesetzgebung hat die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Noch bis einschließlich Juni 2022 gilt der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld mit erhöhten Leistungssätzen sowie die Möglichkeit Geld durch Minijobs hinzuzuverdienen. Darüber hinaus soll ebenfalls bis 30.06.2022 auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden verzichtet werden.

 

Zeitarbeitnehmer erhalten ebenfalls länger Kurzarbeitergeld

Für Zeitarbeitnehmer, die bis zum 30.06.2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, verlängert sich die Bezugsdauer ebenfalls um maximal 28 Monate bzw. längstens bis zum 30.06.2022. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten eine Aufstockung, wenn ein Lohnausfall von 50% besteht. Gerechnet ab März 2020 erhalten Kurzarbeiter ab dem vierten Bezugsmonat eine Aufstockung auf 70%, mit Kindern auf 77%. Ab dem siebten Monat steigt die Aufstockung auf 80% bzw. 87% für Beschäftigte mit Kindern.

 

Minijobs mit anrechnungsfreiem Hinzuverdienst

Im selben Zeitraum wie die Verlängerung des Kurzarbeitergelds bleiben zusätzliche Einkommen durch Minijobs anrechnungsfrei. Bis maximal Juli 2023 können die Sozialversicherungsbeiträge bis zur Hälfte erstattet werden, sofern während der Kurzarbeit eine berufliche Weiterbildung erfolgt, die bestimmte Kriterien erfüllt. Wie diese im Detail aussehen, finden Sie direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

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