Krankmeldung beim Arbeitgeber nur noch digital
Pflicht für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu)
Wir hatten das Thema in der Vergangenheit schon einmal angeschnitten, nun ist die neue Regelung seit 1.1.2023 in Kraft und die Krankmeldung von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern muss künftig digital erfolgen. Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) wird vom Arzt direkt in das System der Krankenkasse übertragen und steht dem Arbeitgeber zum Datenabgleich zur Verfügung.
Kein gelber Schein mehr für den Arbeitgeber
Gemäß § 5 Abs. 1a des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) und den entsprechenden Anpassungen in § 109 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) erhalten Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr von Arbeitnehmern, sondern sind verpflichtet, sich dem Meldeverfahren für die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anzuschließen. Die Arbeitnehmer müssen sich wie gewohnt beim Arbeitgeber krankmelden und erhalten für die eigenen Unterlagen weiterhin einen gelben Schein, der im Bedarfsfall als gesetzliches Beweismittel dient.
Partner der PDZ sind als Arbeitnehmer bei uns in besten Händen bzw. brauchen sich als Arbeitgeber natürlich um nichts weiter kümmern und profitieren wie gewohnt von unseren Personaldienstleistungen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Wünschen einfach für eine persönliche Beratung.