Personelle Veränderungen ...

... Unser Auftrag

Arbeitslosigkeit frühzeitig vermeiden

Ihre Transferagentur im Rhein-Main-Neckar Gebiet und darüber hinaus

Als zertifizierte Transferagentur unterstützen wir Ihre Mitarbeiter/innen während der laufenden Kündigungsfrist bundesweit. Unser Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt, möglichst bevor das bisherige Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

 

Unsere Transferleistungen für Ihre Mitarbeiter/innen:

Personaldienstleistung Frankfurt - Personelle Zukunft gestlaten für Arbeitnehmer
  • Ausschließlich Einzelberatung und individuelle Maßnahmen
  • Profiling zur Feststellung der Vermittelbarkeit und Integrationsplanung
  • Potenzialanalyse zur Bestimmung von Stärken und Schwächen
  • Zielorientierungs- und Motivationsgespräche
  • Qualifizierung mittels bedarfsorientiertem Bewerbertraining
  • Aktives Bewerbermanagement, akquisitorische Bearbeitung des Stellenmarktes, generieren von Vorstellungsgesprächen
  • Individuelles Coaching durch unsere zertifizierten Karrierecoaches

 

Kurz gefragt und knapp erläutert

Wichtige Fragen für Unternehmen

Leistungen einer Transferagentur und deren Zuschüsse sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und gesetzlich verankert. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen kurz beantwortet:

Wann kann mein/unser Unternehmen eine Transferagentur/ -gesellschaft in Anspruch nehmen?
  • Wenn Ihre Mitarbeiter aufgrund von Betriebsänderungen oder Schließungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind.


Was ist bei Transferleistungen zu beachten?
  • Alle Transfermaßnahmen erfolgen durch qualifizierte Berater.

  • Ihre Mitarbeiter sind während der Transfermaßnahmen von der Arbeitspflicht freigestellt.

  • Ihr Unternehmen muss sich angemessen an den Kosten der Transfermaßnahmen beteiligen.


Sind die Leistungen einer Transferagentur zeitlich befristet?
  • Ja. Die Dauer der Transferleistungen entspricht grundsätzlich der Länge der Kündigungsfrist (§ 110 SGB III).


Gibt es staatliche Zuschüsse zu den Transferleistungen?
  • Ja. Transferleistungen werden von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst unter der Voraussetzung einer Erstberatung, organisiert durch die PDZ.

 

Ihr besonderer Vorteil bei PDZ:


Als ebenso zertifizierte Transfergesellschaft sind wir extrem flexibel und bleiben in jedem Falle Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.


Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
 

06151  279 79 - 0

oder

info@pdz-online.de