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Befristete Teilzeit: Neues Gesetz tritt ab Januar 2019 in Kraft

Wird die Brückenteilzeit zum Problem für Arbeitgeber?

Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Kritik

Kürzlich hat der Bundesrat das neue Gesetz zur befristeten Teilzeitarbeit abgesegnet: Ab 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten den Anspruch auf befristete Teilzeit und damit das Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung. Für Arbeitgeber ist diese Brückenteilzeit mit einem Mehraufwand für Planung bzw. Verwaltung verbunden und kann darüber hinaus zu Ausfällen mit Ausgleichsbedarf führen.  

 

Experten sehen diverse Schwachstellen im neuen Gesetz

Einerseits bringt die neue Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einige Einschränkungen mit, wie beispielsweise eine Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit 46 bis 200 Mitarbeitern oder die zeitliche Beschränkung von mindestens einem und maximal fünf Jahren befristeter Teilzeit. Andererseits birgt das neue Gesetz aber Tücken, auf die der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn Prof. Dr. Gregor Thüsing in einem Interview mit dem Personalmagazin verwiesen hat. Eine besonders prekäre Schwäche: Die Brückenteilzeit beeinflusst nicht nur das Volumen, sondern auch die Lage der Arbeitszeit. Entsprechend könnte ein Arbeitnehmer die befristete Teilzeitbeschäftigung derart planen, dass er ein Jahr lang nur vier Tage pro Woche arbeitet.

 

Arbeitnehmerüberlassung als zuverlässige Lösung

Letztlich ist es für den Arbeitgeber unerheblich, ob Arbeitnehmer die Schwächen der befristeten Teilzeit nutzen oder nicht, denn wann immer Arbeitskräfte ausfallen, ist ein zuverlässiger Ausgleich gefragt. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet hierbei einen schnellen, bequemen und wirtschaftlichen Weg, das Potenzial eines Unternehmens dauerhaft auszuschöpfen – unabhängig von der Brückenteilzeit. Rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung in Hinblick auf Ihre individuellen Anforderungen.  


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