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Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Kritik

Petition gegen die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten

Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Kritik

Grundsätzlich soll mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mehr Gerechtigkeit für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit geschaffen werden, doch sehen Experten der Leiharbeitsbranche gravierende Mängel in der Umsetzung, die gar das Gegenteil eines avisierten Arbeitnehmerschutzes bewirken könnten.

 

Die Änderungen in der Kritik: Gehaltsangleichung und Überlassungshöchstdauer

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sieht nach neun Monaten eine Gehaltsangleichung für Zeitarbeiter an das Niveau der Bezüge für Festangestellte vor sowie eine Überlassungshöchstdauer von achtzehn Monaten im selben Unternehmen. Während viele Unternehmen die Mehrkosten einer Gehaltsangleichung zum Erhalt der personellen Flexibilität tragen würden, wird die Überlassungshöchstdauer deutlich kritischer betrachtet.

 

Überlassungshöchstdauer mit erhöhtem Aufwand und Senkung der Produktivität

Zum einen fürchten die Arbeitgeber den enormen Verwaltungsaufwand, den die Überlassungshöchstdauer mit sich bringt, und zum anderen würde die Produktivität sinken. Denn auch ungelernte Hilfskräfte werden intensiv eingearbeitet und sind heute spezialisierter als früher. Ein häufiger Arbeitnehmerwechsel mit ständig neuen Einarbeitungszeiten führe unweigerlich zu Produktionsverlusten und einer Kostenbelastung, die besonders kleinere Arbeitgeber deutlich spüren würden.

 

Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer

Ganz von den Nachteilen der Arbeitgeber abgesehen, möchten nicht alle Arbeitnehmer von den Unternehmen übernommen werden, sondern wählen bewusst den Weg der Zeitarbeit. Auch Sie gehören dazu und sehen Ihre berufliche Zukunft als Arbeitnehmer bedroht oder Ihre Personalstruktur als Arbeitgeber durch die Überlassungshöchstdauer gefährdet? Dann verleihen Sie Ihrem Anliegen am besten gleich eine Stimme: Hier geht es direkt zur Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer vom 11.09.2018.

Ihre Unterstützung zählt!


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