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EuGH-Urteil verlangt systematische Arbeitszeiterfassung

Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie macht Arbeitszeitgesetz reformbedürftig

EuGH-Urteil verlangt systematische Arbeitszeiterfassung

Um die Rechte der Arbeitnehmer unter anderem auf vorgeschriebene Arbeitszeiten und Ruhezeiten zu wahren, sind Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter verpflichtet. So weit zur Theorie, die auf einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beruht. Aber wie wirkt sich das Urteil auf die Praxis aus?

 

Spanische Arbeitnehmervereinigung klagte gegen Deutsche Bank

Erst das EuGH verschafft Klarheit

Ursprung des Urteils zur systematischen Arbeitszeiterfassung ist eine Klage der CCOO, einer spanischen Arbeitnehmervereinigung, gegen die Deutsche Bank in Spanien. Die CCOO sah die Deutsche Bank in der Pflicht, ein System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu errichten. Nach unterschiedlichen Auffassungen auf nationaler Ebene, entschied der EuGH letztlich, dass Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten der EU tatsächlich zur Einrichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems“ verpflichtet seien, mit deren Hilfe die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer erfasst wird.

 

Ausnahmen und Schwierigkeiten in der Praxis Legislative muss Arbeitszeitgesetz anpassen" 

Legislative muss Arbeitszeitgesetz anpassen

In Spanien wie in Deutschland war es bisher ausreichend und je nach Branche üblich, lediglich die Überstunden der Arbeitnehmer exakt zu erfassen. Ausnahmen davon gibt es einige, beispielsweise Berufskraftfahrer, für die eine minutiöse Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben ist. Nun rücken mit dem Urteil für alle Arbeitnehmer wieder klassische Stundenzettel, Stechuhren oder moderne Smartphone-Apps zur Arbeitszeiterfassung in den Fokus. Trotz klaren Urteils sehen Rechtsexperten allerdings Probleme in der praktischen Umsetzung und verweisen darauf, dass das EU-Urteil nicht ohne Weiteres auf das bestehende deutsche Recht anzuwenden sei und der Gesetzgeber das hiesige Arbeitszeitgesetz dringend reformieren müsse, um Klarheit zu schaffen. Bis dahin werden sich viele Arbeitsgerichte mit der Thematik von Fall zu Fall auseinandersetzen müssen.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind exakte Arbeitszeiterfassung eher die Regel als die Ausnahme. Ein großer Vorteil für Arbeitgeber – rufen Sie uns an.


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