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AÜG-Reform & EU-Richtlinie: der Zank um die Zeitarbeit

Bundesarbeitsgericht wird Kontroverse um Equal Pay klären müssen

AÜG-Reform & EU-Richtlinie: der Zank um die Zeitarbeit

Ende Juni diskutierten Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des iGZ (Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), und Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Uni Bremen das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Hinblick auf die neue EU-Richtlinie. Die Diskussionsveranstaltung der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen fand an der Universität Frankfurt unter der Moderation von Marie Diekmann statt. Trotz angeregter Debatte blieb ein zufriedenstellender Konsens aus.

 

AÜG-Reform ein faires Paket oder eine Mogelpackung?

Meinungen gehen weit auseinander

Herr Scholz betrachtet die EU-Richtlinie zur Zeitarbeit mit der AÜG-Reform als vollständig umgesetzt an und führt die gesetzlichen und tariflichen Entwicklungen ebenso wie bestätigende Urteile der Arbeitsgerichte als Belege an. Für Prof. Dr. Däubler, maßgeblicher Initiator aktueller Gerichtsprozesse in Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sieht in der Reform nicht mehr als eine Mogelpackung, die nicht mit der EU-Richtlinie 2008/104/EG vereinbar sei. Als Grund führte er an, dass Branchentarifverträge vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur nach unten abweichen würden. Einmal mehr bleibt das Ergebnis einer Equal Pay-Debatte also offen. Das Bundesarbeitsgericht wird demnächst ein Urteil fällen, das laut Herrn Scholz die jahrelange Kontroverse hoffentlich endgültig klären wird.

Unabhängig wie das Bundesarbeitsgericht urteilen wird: Bei PDZ sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer in den besten Händen. Wir stehen Ihnen sehr gerne beratend und unterstützend zur Seite – kontaktieren Sie uns einfach.   


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