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Aktuelles Urteil aus dem Arbeitsrecht bzw. Personalrecht

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Aktuelles Urteil aus dem Arbeitsrecht bzw. Personalrecht

Das Arbeitsrecht und Personalrecht ist ein Fass ohne Boden und kann sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben. Aktueller Gegenstand deutscher Gerichte war unter anderen folgender Fall, von dem die Personalwirtschaft unmittelbar betroffen ist.

 

Sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 7 AZR 452/17 vom 21. August 2019 kommt das Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG in verfassungskonformer Auslegung regelmäßig nicht zur Anwendung, wenn der der Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abermals bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird.

 

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