Elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zu realisieren
Bundesarbeitsminister streicht geplante Neuregelung
Zusammen mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro plante Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum 1. Oktober 2022 die Pflicht zur digitalen, manipulationssicheren Erfassung der Arbeitszeit. Koalitionspartner FDP hat die damit verbundenen Schwierigkeiten erkannt und das Vorhaben erfolgreich verhindert: Alle Passagen zur Arbeitszeiterfassung wurden für die Neuregelung vollständig gestrichen.
Verschärfte Arbeitszeiterfassung in der Praxis nicht umzusetzen
Gegenüber der »Süddeutschen Zeitung« erläuterte Pascal Kober, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, dass eine elektronische Arbeitszeiterfassung nur mit erheblicher Belastung der Arbeitgeber erfolgen könne. Bauarbeiter oder mobile Reinigungskräfte bräuchten beispielsweise ein Diensthandy und der Arbeitgeber müsse eine entsprechende Software zur Verfügung stellen. Auch wenn dies mit hohem Aufwand zu stemmen wäre, bliebe die Manipulationssicherheit zweifelhaft. Mit dem neuen Gesetzentwurf zur unmittelbaren Erfassung der Arbeitszeit sollte ein Missbrauch durch Arbeitgeber verhindert werden. Ungeachtet der damit verbundenen Probleme handelte es sich bei dem Entwurf um eine nachträgliche Forderung, »die in den Koalitionsverhandlungen nicht vereinbart worden war«, betonte Pascal Kober.
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