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Kein Kurzarbeitergeld mehr für Leiharbeiter

Seit 1. Juli gilt wieder die normale Regelung

Kein Kurzarbeitergeld mehr für Leiharbeiter

Die Symptome der Pandemiemaßnahmen klingen langsam ab, was sich unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirkt. So sind seit 1. Juli sämtliche Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld entfallen und es gelten wieder die gewohnten Voraussetzungen aus der Zeit vor den Maßnahmen.

Ausnahmeregel für die Zeitarbeit endet

Die Bundesregierung hatte die Ausnahmeregelung für Kurzarbeitergeld mehrmals verlängert und deren Gültigkeit auch für die Zeitarbeitsbranche erklärt. Die Anzeigen waren hier zuletzt stark rückläufig und sanken von 786 Anzeigen im April 2023 auf gerade einmal 468 im Juni. Momentan deutet nichts auf eine erneute Verlängerung hin, sodass Zeitarbeiter seit 1. Juli wie gewohnt kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten können. Dass Zeitarbeiter unter normalen Umständen diese Leistung nicht bekommen, begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übrigens damit, dass es sich beim Kurzarbeitergeld (KUG) um einen Mechanismus handelt, der festangestellte Arbeitnehmer kurzfristig vor einer Entlassung schützen soll. Zeitarbeitnehmer seien von der Abhängigkeit eines einzelnen Unternehmens in der Regel nicht betroffen.  

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